Das Prostitutiertenschutzgesetz (ProstSchG) wurde am 21. Oktober 2016 erlassen und ist am 1. Juli 2017 in Kraft getreten. Kernpunkt ist die Einführung einer Erlaubnispflicht für alle Prostitutionsgewerbe sowie eine Anmeldepflicht für SexarbeiterInnen. Kernelemente sind die Einführung einer Erlaubnispflicht für alle Prostitutionsgewerbe und einer Anmeldebescheinigung für Prostituierte (umgangssprachlich „Hurenpass“ bzw. „Hurenausweis“).
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Das neue Prostituiertenschutzgesetz erfordert fachliche Beratung für die wir und unser Netzwerk gerne zur Verfügung stehen.
Folgende Dienstleister sind ebenfalls betroffen:
Bordelle
Laufhäuser
FKK Clubs
Animierbars und Anbahnungslokale
Stripclubs
Infos für Sexarbeiterinnen; Information for sexworkers; seks işçileri için enformasyon; Informații pentru muncitoarele în domeniul sexului; Информации за сексуални работници
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