Werterhalt und Weitergabe
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Wir beraten Sie gerne!
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Wer über ein Nettovermögen von über 400.000 Euro verfügt, also derzeit etwas mehr als eine abbezahlte Eigentumswohnung in München, sollte sich bereits Gedanken über die Vermögensnachfolge machen. Die Freibeträge steigen seit Jahren nicht, eine Erhöhung ist politisch nicht durchsetzbar. Mietendeckel, Vermögensteuer, Reichensteuer, Co2-Steuer und Kapitalverkehrssteuern werden eingeführt.
Sichern Sie Ihr Vermögen rechtzeitig
bevor es umverteilt wird
Wir beraten und begleiten Sie bei der Durchführung der Nachfolgeplanung.
Einige einfache Beispiele:
- Die Ausnutzung der persönlichen Freibeträge alle 10 Jahre durch vorzeitige Schenkung von Vermögensteilen.
- Adoption oder Heirat für eine günstigere Besteuerung.
- Übertragung von (umgewandelten) Vermögenswerten ins Betriebsvermögen, um die dortigen Steuervergünstigungen zu erhalten.
- Nachweis geringerer Verkehrswerte bei Grundstücken durch entsprechende Gutachten.
- Anordnungen durch den Erblasser, dass die Erbschaftsteuer etwa von den Erben für einen Vermächtnisnehmer übernommen wird.
- Stiftungen und gemeinnützige Zwecke begünstigen
Auch zur Bewertung und Gestaltungsmöglichkeiten bei Nießbrauchrechten, Wohnrechten oder Stundungsmöglichkeiten stehen wir Ihnen zur Verfügung.
Zu unseren zufriedenen Mandanten zählen vermögende Privatpersonen und Unternehmen im In- und Ausland die wissen, dass gute Beratung mehr bietet als
kostet.
Wir würden uns sehr freuen, auch Ihnen ein gutes Gefühl bei der Vermögensplanung geben zu können:
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