Sehr geehrte Mandanten, Dienstleister,
Kunden und Geschäftspartner,
ab 25.05.2018 gilt die EU-DSGVO
(EU-Datenschutzgrundverordnung) als EU weit verbindlich.
Es ist uns ab 25.05.2018 nicht mehr möglich rechtssicher unverschlüsselt mit Ihnen elektronisch zu kommunizieren (die bisherige normale Email).
Eine unverschlüsselte Kommunikation die mögliche personenbezogene Daten enthalten kann (Art. 4 DSGVO) ist grundsätzlich nicht erlaubt.
Ein Datenaustausch ist deswegen nur noch verschlüsselt möglich.
Wir können nicht einzelne Mandate die uns explizit erlauben unverschlüsselt zu kommunizieren davon ausnehmen – wir können technisch nicht einstellen Ihre Zustimmung zu prüfen. Des Weiteren kann die Kommunikation personenbezogene Daten von anderen Personen enthalten, deren Zustimmung ebenfalls unbedingt erforderlich wäre (z.B. Lohndaten einzelner Mitarbeiter).
Eine - fachliche - unverschlüsselte E-Mail-Kommunikation bieten wir ab 25.05.2018 deshalb gar nicht mehr an. Für keinen.
Sollten Sie uns nach diesem Datum – Anfragen, Unterlagen oder Emails zusenden und eine elektronische Antwort erwarten, müssen sie eine Verschlüsselung mit uns vereinbaren die technisch umsetzbar ist. Ansonsten antworten wir nicht per email.
Wir können technisch folgende Verschlüsselungen anbieten:
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