Steuerberater München von Wedelstaedt GmbH
Steuerberater München von Wedelstaedt GmbH

Honorar des Steuerberaters

Grundsätzliche Erläuterung zur Steuerberatervergütung

Die steuerliche Beratung im deutschen Steuerrecht ist komplexer und komplizierter als in jedem anderen Land dieser Erde. Dies hat mit der historisch gewachsenen Bürokratie und Rechtsprechungssystematik zu tun. Die Affinität der Deutschen zur gesetzlichen Regelung -bis ins Detail- ist hierbei genauso ein Grund wie das Gerechtigkeitsempfinden eines jeden einzelnen und seine hohe Klagebereitschaft aus Prinzip. Die Steuererklärung auf dem Bierdeckel wird es in einer komplexer werdenden Wirtschaft auch nicht mehr geben. Der Staat braucht Geld, ist sehr gut organisiert und bestraft jede steuerliche Nachlässigkeit mit entsprechender Nüchternheit. Griechische Verhältnisse in der Steuerverwaltung wird es in Deutschland nicht geben. Zum Schutze der Mandanten vor einer überfordernden Steuerverwaltung und Verantwortung gibt es das Organ der Steuerrechtspflege, den SteuerberaterDer Steuerberater ist ein unabhängiges Organ der Steuerrechtspflege. Er ist Interessenvertreter seiner Mandanten und auch dem Gemeinwohl verpflichtet. Steuerberater unterliegen daher besonderen berufsrechtlichen Regelungen

 

Die Vergütung ist hier ebenfalls geregelt.

 

Auch aufgrund des gestiegenen Mindestaufwands eines Mandats (erstmalige Erfassung, Datenpflege, Datenschutz, Archivierung, steuerliche Überwachung und Mandatspflege) sind die gesetzlichen Mindestgegenstandswerte zur Berechnung der Gebühr für Steuererklärungen erhöht worden. So soll Preisdumping, vor allem im unteren Gebührenbereich zum Schutze der Qualitätssicherung verhindert werden. In der Regel kann ein Mandant die Qualität der internen Bearbeitung und Betreuung bei Standardaufgaben (Steuererklärung / Buchhaltung / Lohnabrechnung) nicht ohne weiteres erkennen und ist bei vergleichbaren Dienstleistungen zunehmend auf den geringsten Preis aus. Das ist zwar verständlich, würde jedoch dazu führen, dass gewissenhafte Kanzleien im gegenseitigen Wettbewerb um Otto-Normal-Mandate den Ansprüchen an die Mindestqualität nicht gerecht werden könnten und würden. Mandate würden häufiger ihren Steuerberater wechseln (Preishopping), was wiederum zu höheren Kosten bei der Kanzlei (Abwicklung Kündigung / Werbung Neumandate) Qualitätsverlusten bei der Beratung und selbstverschuldeten finanziellen Schäden bei Mandanten führen würde, da wichtige steuerliche Informationen aus den Vorjahren verloren gehen können. Eine ordentliche Berufsausübung und der Rechtschutz würden unter diesen Bedingungen erschwert.

 

Somit sind die gesetzlich geregelten Vergütungen für die Organe der Steuerrechtspflege die Basis für ein ordentlichen Rechtschutz des Mandanten gegenüber der Finanzverwaltung gedacht und Schutz vor Preiswucher sowie Qualitätsdumping zum finanziellen Schaden der Mandanten. 

Wir danken für Ihr Verständnis und Ihr Vertrauen in unsere Arbeit!

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