Ab 2015 führen wir ein automatisches Abrechnungssystem ein um den Aufwand der Rechnungsprüfung zukünftig zu beseitigen. Ab 2015 ist eine manuelle Überweisung von Rechnungen nur in ganz besonderen
Ausnahmefällen möglich.
Sie können auch ab sofort das einfache Lastschriftverfahren nutzen!
Warum wir das tun:
- Die Prüfung ob eine unserer Rechnungen bezahlt wurde und deren Anmahnung entfällt. Auch wenn die meisten Mandanten ihre Zahlungen pünktlich anweisen, ist eine laufende Prüfung der
Zahlungseingänge erforderlich.
Was wir von Ihnen hierfür brauchen:
- Sie müssen uns lediglich eine SEPA Lastschrift Einzugsermächtigung erteilen, so wie Sie es bereits bei vielen anderen Dienstleistern (z.B. Telefon / Strom / KFZ Versicherung) handhaben.
Was ändert sich für Sie:
- Sie erhalten eine Rechnung mit Angabe des Lastschrifteinzugsdatums, hierbei gewähren wir Ihnen zukünftig ein automatisches Zahlungsziel von 4 Wochen.