Steuerberater München von Wedelstaedt GmbH
Steuerberater München von Wedelstaedt GmbH

Unterlagen für Ihre Steuererklärung

Grundsätzliches


Was?
Die Unterlagen sollten möglichst in einem Vorgang vollständig übergeben werden. Sie können sich auch an den Vorjahresunterlagen orientieren. Eine Übersicht haben wir auch nachfolgend für Sie bereitgestellt.


Wie?

Sie können diese gerne persönlich vorbeibringen, per Post zusenden oder als PDF Dateien per Email. Ein Termin ist nur erforderlich, falls es Sachverhalte gibt die besprochen werden müssen. Achten Sie bitte bei einer elektronischen Übermittlung darauf, dass die Dateien nicht zu groß sind. Senden Sie uns nach Möglichkeit nur eine Email mit allen Informationen.

Sie haben auch die Möglichkeit uns eine einzelne pdf-Datei mit mehreren Seiten zuzusenden. Bitte vermeiden Sie jedoch Bilddateien (tif, bmp, jpg) und das Fotografieren von Papierbelegen mit dem Handy.

 

Bitte verwenden Sie keine Klarsichthüllen, Büroklammern und Tacker, da wir die Unterlagen scannen.
Eine ordentliche Ablage auf einem Schnellhefter oder in einem Ordner ist ausreichend.


Warum?

Die Vermeidung von Rückfragen zu fehlenden Unterlagen ist in Ihrem Interesse. Wir können den organisatorischen Aufwand dadurch gering halten und damit auch Ihre Kosten.

Unvollständige Unterlagen sind die Hauptursache für zu viel gezahlte Steuern und Rückfragen bzw. Verzögerungen bei der Bearbeitung im Finanzamt.

Persönliche Beratung
Auch wenn Sie uns Ihre Unterlagen zusenden, stehen wir ihnen jederzeit telefonisch und persönlich nach Terminvereinbarung zur Verfügung.

Arbeitsablauf und Bearbeitungszeit


In der Zeit von September bis Dezember erhalten wir die meisten Unterlagen. Eine Bearbeitungszeit von bis zu 3 Monaten ist in dieser Zeit in jeder Steuerkanzlei üblich!

 

Auch ein Steuerberaterwechsel zu dieser Zeit wird keine schnellere Bearbeitung erwirken - kein Kollege belastet seine bestehenden langjährigen Mandanten durch neue Mandate - auch wir nehmen in der Zeit keine neuen Mandanten auf um uns voll und ganz Ihren Erklärungen zu widmen.

 

Es besteht im Einzelfall die Möglichkeit einer Erklärungsabgabe bis Ende Februar des Folgejahres. Diese Mandate sind absolute Härtefälle. Sollten Sie sich in so einem Fall sehen, bitten wir um Rücksprache.

Sie können längere Bearbeitungszeiten nur durch frühzeitige und vollständige Abgabe (Mai bis August) Ihrer Unterlagen vermeiden. Steuererklärungen werden grundsätzlich nach Eingang der Unterlagen bearbeitet.

Von Rückfragen zum Bearbeitungsstand bitten wir möglichst abzusehen, wir wissen in jedem Fall genau wann Ihre Unterlagen bei uns eingegangen sind und diese sobald wie möglich bearbeitet werden.

Eine frühzeitige Abgabe beim Finanzamt ist ebenfalls keine Garantie für eine schnelle Steuererstattung. Auch können wir die Bearbeitungszeit beim jeweiligen Sachbearbeiter im Finanzamt nicht beeinflussen. Das Finanzamt gibt ebenfalls keine Auskunft über den Bearbeitungsstand.

Übersicht

Allgemein

Informationen oder Änderungen:

  • Adressen und Kontaktdaten
  • Familienstand
  • Kirchenzugehörigkeit
  • Verkauf von Immobilien 
  • Renteneinkünfte
  • Steuerbescheid des Vorjahres soweit nicht von uns bearbeitet

 

 

Kinder

  • Geburtsdaten
  • Kindergeldangaben
  • Steueridentifikationsnummer
  • Kinderbetreuungskosten
  • Schulgeld und Ausbildungskosten
  • Ausbildungsnachweis bei über 18 J.

 

 

Vermietung

  • Einnahmen kalt + Nebenkosten
  • Hausgeldabrechnung oder, falls keine Hausverwaltung - eigene Aufstellung aller Kosten
  • Nebenkostenabrechnung mit dem Mieter
  • Grundsteuer
  • Schuldzinsen
  • Alle Verträge und Anschaffungskosten bei Neuanschaffungen (Notarvertrag / Darlehensvertrag / LJK Gebühren für Erwerb und Grundschuldeintrag / Grunderwerbsteuerbescheid / Notarkosten / Maklerkosten / Fahrtkosten für Besichtigungen und Vertragsverhandlungen etc.)
     

 

 

Kapitaleinkünfte

  • Steuerbescheinigung der Banken im Original
  • Erträgnisaufstellungen falls vorhanden
  • Bei Ausschüttungen die nicht von Banken bescheinigt wurden (z.B. aus GmbH Beteiligungen) ggf. alternative Stueerbescheinigungen

 

 

Selbständige

Sofern Buchhaltung nicht bei uns erstellt wird:

  • Aufstellung Einnahmen und Ausgaben oder:
  • Ausgangsrechnungen
  • Eingangsrechnungen
  • Kontoauszüge
     
  • Ggf. Inventur zum Bilanzstichtag falls eine Bilanz erstellt werden soll
  • Kopie der Umsatzsteuer Voranmeldung Dezember des Vorjahres und laufendes Jahr, sowie Zahlungsnachweis
  • Exportdateien aus Buchhaltungsprogrammen wie Lexw.

 

 

 

Arbeitnehmer

  • Lohnsteuerbescheinigung
  • Lohnersatzleistungen, wie Arbeitslosengeld, Mutterschaftsgeld, Insolvenzgeld, Krankengeld, ALG, Elterngeld
  • Vermögenswirksamen Leistungen
  • Dienstreisen
  • Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung
  • Umzugskosten
  • Fahrtkosten ggf. Aufstellung der Tätigkeitsstätten
  • Arbeitszimmer
  • Arbeitsmittel, wie Fachliteratur, Werkzeuge, Computer, reine Berufskleidung
  • Beiträge zu Berufsverbänden und Gewerkschaften

 

 

Sonderausgaben

  • Kirchensteuerbescheid Vorjahr und Zahlungsnachweis
  • Kranken- und Pflegeversicherung
  • Haftpflichtversicherung (auch KFZ und Tier)
  • Unfall-, Leben-, Rentenversicherung
  • Berufsunfähigkeitsvers.
  • Spenden
  • Bescheingingen über private Altersversorgung (Rürup / Riester)

Außergewöhnliche Belastung

  • Krankheitskosten
  • Unterhaltsleistungen
  • Scheidungskosten
  • Beerdigungskosten
  • Pflegekosten
  • Behindertenausweis
  • sonstige besondere Belastungen die geprüft werden sollen

 

 

 

haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerker

Rechnung und Überweisungsnachweis:

  • Putzfrau, Hausmeister, Winterdienst, Gartenpflege
  • Handwerker, Wartungs- Maler-, Bodenbelagsarbeiten
     
  • Nebenkostenabrechnung

 

 

 

Sonstiges

  • Beteiligungen oder Kapitaleinkünfte im Ausland
  • Geschäftsbeziehungen zu ausländischen Kreditinstituten
  • Verträge von wesentlicher Bedeutung

 

Checkliste Unterlagen für Ihre Steuererklärung
Hier erhalten Sie eine möglichst vollständige Aufstellung der notwendigen Unterlagen für Ihre Steuererklärung ohne rechtliche Gewähr, bei Zweifeln bitte um Rücksprache.
Checkliste-2023.pdf
PDF-Dokument [1.0 MB]

Zahlungsweise

Sie dürfen uns gerne eine SEPA Lastschrift erteilen. Ein Einzug erfolgt selbstverständlich erst 4 Wochen nach Rechnungstellung.

Sonstige Hinweise

Diese Aufstellung ist nicht abschließend und wird laufend ergänzt oder geändert - Sie ersetzt keine individuelle Beratung.

Sollten Sie Fragen haben oder Zweifel ob der ein oder andere Sachverhalt für die Steuererklärung relevant ist, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf!

Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

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